Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Für gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter „Noringa GmbH“ und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4 Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.
1.5 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht sowie sonstige geringfügige Änderungen, die den Vertragszweck nicht beeinträchtigen, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters.
2.3 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
§ 3 Preise
3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Würzburg einschließlich normaler Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Anbieters oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Frist und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Anbieters setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 5 Gefahrübergang
5.1 Die Gegenstände / Leistungen werden wie vertraglich vereinbart angeboten.
5.2 Bei Abholaufträgen bietet der Anbieter die Gegenstände in seinen Räumen an. Bei Übernahme der Gegenstände hat der Kunde diese auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
5.3 Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Anbieters verlassen hat.
5.4 Der Kunde hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu halten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes an den Anbieter oder einen seiner Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutspflicht des Kunden endet mit der Übergabe des Mietgegenstandes am jeweiligen Lager des Anbieters.
§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängel
6.1 Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Kunden nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original Spezifikationen entsprechen, entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
6.2 Bei gebrauchten Gegenständen kann keine Gewähr für die Freiheit von Staub- und Verpackungsresten übernommen werden. Die Gegenstände, insbesondere Leihgeschirr etc. sind vor Gebrauch zu reinigen.
6.3 Der Kunde muss dem Anbieter Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:
- das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Anbieter geschickt wird;
- der Kunde das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker des Anbieters zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen;
- der Kunde die mangelhafte Ware zurückschickt und der Anbieter ihm nach Eingang der mangelhaften Ware mangelfreien Ersatz liefert.
6.5 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen den Anbieter stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Mitwirkungspflichten / Obliegenheiten
7.1 Zur Verfügung gestellte Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Reinigungskosten für Leihgeschirr sind im Mietpreis enthalten. Alle anderen verunreinigten Mietartikel werden pro Person und Stunde mit 50,00 Euro in Rechnung gestellt.
7.2 Der Kunde trägt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung zu sorgen, es sei denn, der Auftragnehmer übernimmt durch gesonderte Vereinbarung die Beaufsichtigung während der Veranstaltungszeit.
7.3 Der Kunde haftet während der Mietdauer und bei Mietzeitüberschreitung für Verluste (Abhandenkommen) der Mietgegenstände sowie für alle Beschädigungen, die durch vertragswidrigen und sonstigen unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Er haftet hierbei für seine Angestellten und Beauftragte sowie sonstige Dritte.
7.4 Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietgut auf die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungspreis zu versichern.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (die dem Anbieter aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen) bleibt die Ware Eigentum des Anbieters. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 9 Zahlung
9.1.Die Lieferung erfolgt entweder gegen Vorkasse oder per Nachnahme zuzüglich Nachnahmegebühr. Bei schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter ist die Bezahlung auch per Rechnung möglich.
9.2 Soweit in diesem Fall nicht anders vereinbart, ist die Rechnung des Anbieters 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Anbieter berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
9.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB verlangen; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Anbieter ist zulässig.
9.4 Wenn dem Anbieter Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Anbieter andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist der Anbieter berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Anbieter jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 10 Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt, es sei denn, ein vom Anbieter garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkungen und – und Ausschlüsse in den vorstehenden Absätzen gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Anbieters entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kunden.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, eventuell eintretende Schäden möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Der Kunde hat für sämtliche Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen des Anbieters zu haften, es sei denn, er kann glaubhaft darlegen, dass die Schäden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Für in Verlust geratene Gegenstände haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Bei Beschädigungen haftet der Kunde in Höhe der Reparaturkosten, höchstens jedoch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
10.3 Für Schäden, die ausschließlich auf einen Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten beruhen, hat der Anbieter nicht einzustehen. Im Übrigen gilt § 254 BGB. Von Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten beruhen, hat der Kunde den Anbieter intern freizustellen.
§ 11 Rücktritt durch den Kunden bei Mietverhältnissen
Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, ohne dass der Anbieter hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Nachfristsetzung nicht nach und wird die Durchführung des Vertrages hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert, so ist der Anbieter berechtigt, Stornokosten zu verlangen. Diese betragen:
– bis 30 Tagen vor vereinbarter Lieferzeit: 30 Prozent des Auftragspreises,
– zwischen 29 Tagen und 14 Tagen vor vereinbarter Lieferzeit: 50 Prozent des Auftragspreises,
– zwischen 13 Tagen und 7 Tagen vor vereinbartem Liefertermin: 70 Prozent des Auftragspreises,
– Unter 6 Tagen vor vereinbartem Liefertermin: 90 Prozent des Auftragspreises.
Der Anbieter ist berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt in diesem Fall die Möglichkeit erhalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Soweit der Käufer Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.